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Die Aufgabe der Sachverständigen besteht primär darin, Gutachten zu erstellen, die einen unklaren Sachverhalt haben, die aber ohne Hilfe des Sachverständigen nicht abschließend geklärt werden können.

Zusätzlich können die Sachverständigen auch im außergerichtlichen Bereich durch Schiedsgutachten eine Klärung eines Sachverhaltes herbeiführen. Eine weitere Aufgabe besteht z.B. darin nach einem eingetretenen Schadensfall eine Schadensbilanzierung vorzunehmen.

Grundsätzlich können sich auch Privatpersonen sowie produzierende Unternehmen, Handelsunternehmen, Versicherungen etc. mit den Sachverständigen in Verbindung setzen.